Damit Frauchen und Herrchen nicht ständig den Türöffner spielen müssen: Katzenklappen ermöglichen die große Freiheit für Samtpfoten.
Beim Einbau der Freilauftür sollte berücksichtigt werden, dass auch Katzen älter werden. Die Katzenklappe sollte so angebracht werden, dass sie ohne Kletterpartien und große Anstrengungen zu erreichen ist.
Mieter sind dazu verpflichtet, sich den Einbau einer Katzenklappe vom Vermieter genehmigen zu lassen. Wird die Katzenklappe ohne Einverständnis des Vermieters eingebaut, kann dieser den Ausbau fordern. Eine Unterlassung kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben (Landesgericht Berlin, Az: 63 S 199/04). Ebenso hat der Vermieter das Recht, den Einbau einer Katzenklappe an die Bedingung zu knüpfen, dass die Freilauftür beim Auszug des Mieters wieder entfernt und der Originalzustand der Wohnung wiederhergestellt wird.
Wer sicher gehen möchte, dass wirklich nur die eigene Samtpfote durch die Öffnung schlüpft, wählt eine Freilauftür mit dazugehörigem Sender. Dieser wird am Halsband der Katze befestigt und sorgt für freien Eintritt. Alternativ gibt es auch Klappen mit Mikrochip Erkennung. Bei dieser Variante kann auf das Halsband verzichtet werden.
Erleichtert eine Katzenklappe den Einbruch in Haus oder Wohnung, muss die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen, urteilte das Amtsgericht Dortmund (Az: 433 C 10580/07). Dies ist etwa dann der Fall, wenn es möglich ist, durch die Katzenklappe hindurch ein Fenster oder eine Tür zu öffnen.
Eine Katzenklappe kann durchaus eine Schwachstelle in der Wärmedämmung des Hauses oder Wohnung darstellen. Zwar sind die meisten im Fachhandel erhältlichen Katzenklappen gedämmt, es empfiehlt sich aber durchaus die Installation in mäßig beheizten Räumen, von denen aus die Katze die restlichen Zimmer erreichen kann, wie etwa Diele oder Kellerraum.