Hundehaftpflichtversicherung

Bestmöglich abgesichert mit einer Hundehaftpflichtversicherung

 

Der passende Schutz für Ihren Vierbeiner

Auch wenn Ihr Hund noch so gut erzogen ist, kann im Überschwang ein folgenschweres Missgeschick passieren. Wenn Ihr Vierbeiner mal zu Hause oder beim Gassigehen was ausfrisst, haften Sie als Hundehalter in unbegrenzter Höhe – unabhängig von der Schuldfrage. Das bedeutet, dass Sie persönlich für alle Schäden aufkommen müssen, die Ihr Hund verursacht.

Wann ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?

Grundsätzlich ist eine Hundehaftpflicht immer und für jeden Hund sinnvoll - insbesondere dann, wenn Sie Ihren Hund auch zu Freunden, Bekannten sowie in öffentlichen Bereichen wie Parks, Straßen oder anderen Orten führen. Eine Hundehaftpflichtversicherung bietet finanzielle Sicherheit und schützt Sie vor unerwarteten Kosten im Fall von Schadensfällen. In vielen Bundesländern gilt sogar eine Pflicht zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Eine Auflistung der Bundesländer finden Sie hier.


Ihre Vorteile auf einen Blick:

✓ Maximaler Schutz bei Personen-, Sach-, und Vermögensschäden

✓ Volle Freiheit garantiert – kein Leinen- oder Maulkorbzwang

✓ Absicherung aller Hunderassen

✓ Schon ab 4,53 EUR pro Monat*

✓ 15 € DAS FUTTERHAUS-Gutschein

 

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*Versicherungssumme: 15 Mio. EUR, inkl 125 Euro Selbstbeteiligung


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Fragen und Antworten zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung

  • Sie sind verpflichtet, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn Sie einen Hund in folgenden Bundesländern besitzen:

    Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

    In weiteren Bundesländern gelten Pflichten für bereits auffällig gewordene Tiere, bestimme Rassen oder Hunde einer bestimmten Größe. Das ist in folgenden Bundesländern der Fall:

    Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen

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    Doch auch wenn eine Absicherung nicht per Gesetz vorgeschrieben ist (Mecklenburg-Vorpommern), gilt dennoch die Pflicht, dass Sie als Hundehalter für alle verursachten Schäden Ihres Hundes aufkommen und sie gegebenenfalls aus eigener Tasche bezahlen müssen. Eine Privathaftpflichtversicherung, die Sie privat für sich selbst abgeschlossen haben, deckt diese Schäden nicht.
    Damit keine finanziellen Risiken aus Haftpflichtansprüchen Dritter entstehen, sollten Sie als Hundehalter daher sofort bei Anschaffung eine Absicherung für Ihren Vierbeiner wählen. Dabei ist zu beachten, dass jeder Hund einzeln zu versichern ist. 
    Stirbt Ihr Vierbeiner, können Sie die Hundehalter-Haftpflichtversicherung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auch wenn Sie ein Tier verkaufen und bei einem Besitzerwechsel, ist eine sofortige Kündigung des Vertrages möglich. 
     

  • Wer sich einen Vierbeiner zulegt, sollte in jedem Fall eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen, um sich im Falle eines Schadens vor hohen Kosten sowie Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten abzusichern und das eigene Privatvermögen zu schützen. Beachten Sie dabei, dass jeder Hund einzeln zu versichern ist.
    Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung kann jeder abschließen, der volljährig und geschäftsfähig ist. Wählen Sie Ihren Versicherungsschutz bequem online und entscheiden selbst wie Sie sich im Ernstfall am besten absichern. Im Online-Antrag finden Sie hilfreiche Tipps zur Wahl Ihres persönlichen Rund-um-Schutzes.

  • Die HanseMerkur bietet Ihnen ein besonderes Angebot. Ab dem zweiten Hund erhalten Sie einen Nachlass von 5 % für jedes weitere versicherte Tier. Voraussetzung ist, dass alle Ihre Hunde bei der HanseMerkur versichert sind. Sie können über den Online-Vertragsabschluss mehrere Hunde gleichzeitig versichern. Der genaue Beitrag ergibt sich dabei aus der jeweiligen Rasse, der Deckungssumme, der Selbstbeteiligung und der Laufzeit.

  • Die Kosten der HanseMerkur Hundehalter-Haftpflicht sind abhängig von:

    - der Rasse,
    - der Höhe der Selbstbeteiligung,
    - der Laufzeit.

    Die HanseMerkur kommt für Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von 15 Millionen Euro auf. Bei Personenschäden liegt die maximale Ersatzleistung bei 5 Millionen Euro je geschädigter Person.

    Für Hundehalter bis 29 Jahre gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro. Ab 30 Jahren können Sie bei Abschluss der Versicherung wählen, ob Sie eine Selbstbeteiligung in Höhe von 125 Euro wünschen oder nicht. Die Auswahl hat Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrages.

    Die günstige Hundehalter-Haftpflichtersicherung können Sie bequem direkt online abschließen. Einen Dauernachlass in Höhe von 5% gewährt die HanseMerkur für eine dreijährige Laufzeit. Und für Senioren ab 55 Jahren bieten wir 10% Beitragsermäßigung.

    Tipp: Hundebesitzer staunen nach Anschaffung eines Hundes oftmals über die finanziellen Folgen, die ein Vierbeiner verursacht, egal ob für Tierfutter, Tierarztkosten, Hundesteuer, Hundeschule oder die Ausstattung für den Alltag. Prüfen Sie, ob Sie Kosten von der Steuer absetzen können. Denn die Hundehalter-Haftpflichtversicherung gehört, genauso wie Ihre Privat-Haftpflichtversicherung, zu den privaten Versicherungen und kann als Sonderausgaben angegeben werden. Ein Blick in das Einkommensteuergesetz lohnt.

  • Grundsätzlich kann jede Hunderasse bei der Hundehalter-Haftpflichtversicherung der HanseMerkur versichert werden. Die Rassen werden in ungefährliche und gefährliche Hunde unterschieden.
    Zu den gefährlichen Hunden zählen: Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Englischer Stafford, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit-Bull, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Tosa-Inu.
    Mischlinge (Kreuzungen) mit einer der aufgeführten Hunderassen werden als gefährliche Hunde eingestuft. Ausgenommen hiervon sind Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflicht-Versicherung besteht. Werden Hunde zu beruflichen, gewerblichen oder betrieblichen Zwecken gehalten, greift der Versicherungsschutz der privaten Hundehalter-Haftpflicht nicht.
     

  • Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung übernimmt im Rahmen des Vertrags alle Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden gegenüber Dritten, die durch Ihren Hund entstehen. Schäden an Ihrem Eigentum werden nicht übernommen.
    Bei der HanseMerkur besteht kein Leinen- oder Maulkorbzwang. Das heißt auch Schäden, die passieren, während Ihr vierbeiniger Begleiter nicht angeleint war oder keinen Maulkorb getragen hat, sind über die Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ist Ihr Hund allerdings bereits auffällig geworden und wurde durch das Amt ein Leinen- oder Maulkorbzwang verordnet, zahlt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung bei Nichtbeachtung dieser Verordnung im Falle eines Schadens nicht.
    Melden Sie einen Schaden unmittelbar nach dem Vorfall. Melden Sie den Schaden zu spät, in der Regel später als eine Woche, kann die Übernahme des Schadens unter Umständen abgelehnt werden.

  • Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn dem Vertragspartner nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
     

  • Kommt es zu einem Haftpflichtschaden durch Ihren Vierbeiner, sollten Sie diesen binnen einer Woche Ihrer Versicherung melden. Verwenden Sie dazu einfach das Online Schaden-Formular für Haftpflichtschäden der HanseMerkur. Auf diese Weise können Sie Ihren Schaden unabhängig von der Uhrzeit direkt geltend machen. Zwecks Prüfung und Schadenregulierung wird die HanseMerkur sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.


Ihr Vertragspartner

Seit mehr als 140 Jahren stehen bei der HanseMerkur die Menschen und ihre Bedürfnisse im Vordergrund. Die HanseMerkur setzt damit den Grundgedanken des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit um: solidarisch füreinander einstehen. „Hand in Hand“ funktioniert alles besser. Deshalb bietet Ihnen die HanseMerkur ein hohes Maß an partnerschaftlicher Beratung sowie nutzenorientierte und maßgeschneiderte Produkte. Sie profitieren dabei von langjähriger Erfahrung.

Bei Tests unabhängiger Institute und Ratingagenturen sind Versicherungen der HanseMerkur regelmäßig auf den vorderen Plätzen zu finden. Ihr Vorteil: Sie erhalten leistungsstarke Produkte zu günstigen Preisen.

DAS FUTTERHAUS - Franchise GmbH & Co. KG ist als Versicherungsvermittler gemäß §34d Abs. 7 GewO ausschließlich für die HanseMerkur Krankenversicherung AG tätig.

Die HanseMerkur Krankenversicherung AG übernimmt dabei die zentrale Rolle für den Vertrieb. Sie vermittelt die Produkte aller Unternehmen der HanseMerkur Versicherungsgruppe.

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